Beförderungen im BMGS

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung nahm zu den in den letzten Tagen vermehrt aufkommenden Meldungen über die Beförderungspraxis der Bundesregierung wie folgt Stellung:

Zu den in der Medienberichterstattung erhobenen Vorwürfen erklärt der Sprecher des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, Klaus Vater:

„Weder die Beförderungen noch die Neustrukturierung stehen in Zusammenhang mit der anstehenden Bundestagswahl. Sie sind vielmehr das Ergebnis bereits im Jahre 2004 eingeleiteter Prozesse, die jetzt zum Abschluss gekommen sind.

Um alle Zweifel in diese Richtung auszuräumen, hat die Bundesministerin Ulla Schmidt heute den Bundesrechnungshof gebeten, die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung sowie die Grundlagen der Beförderungsentscheidungen zu überprüfen. Wir rechnen mit einem zügigen Ergebnis.

Nach der Fusion des Bundesministeriums für Gesundheit und Teilen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung am 22. Oktober 2002 musste als Grundlage für rechtssichere Beförderungen und Höhergruppierungen zunächst eine mit dem Personalrat vereinbarte, einheitliche für alle Beschäftigten des BMGS gleichermaßen geltende Beurteilungsrichtlinie geschaffen werden. Diese ist seit dem 1. Oktober 2004 in Kraft. Nach Abschluss der Regelbeurteilungsrunde ist jetzt beabsichtigt, 127 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu befördern bzw. höherzugruppieren. Dabei handelt sich ausschließlich um Beschäftigte, die keine politische Position innehaben.

Die Auswahl ist stringent nach in der Beurteilungsrichtlinie festgelegten Leistungskriterien erfolgt.

Vollkommen unabhängig davon erfolgt die Neustrukturierung des Hauses. Sie ist das Ergebnis einer mit Unterstützung der Fa. Deloitte Consulting GmbH von September 2004 bis April 2005 durchgeführten Organisationsuntersuchung. Mit der Straffung der Organisation des Ministeriums folgt das BMGS insbesondere einer langjährigen Forderung des Bundesrechnungshofes, in den Bundesministerien moderne Strukturen aufzubauen.

Diese aus organisatorischer Sicht dringend erforderliche Maßnahme duldet keinen weiteren Aufschub. Jede politische Leitung wird darauf angewiesen sein, zu Beginn der neuen Legislaturperiode auf leistungsfähige Strukturen zurückgreifen zu können, um mit einem organisatorisch gestärkten Ministerium die Reform der sozialen Sicherungssysteme weiter vorantreiben zu können.“