Bereitschaftsdienst: Novellierung der EU-Arbeitszeitrichtlinie

Das Europäische Parlament nimmt bereits am 11.05.2005 Bericht „Beschäftigung und soziale Angelegenheiten“ an.

(he)- Das Europäische Parlament hat am 11.05.2005 in der ersten Lesung den Bericht des federführenden EP-Ausschusses „Beschäftigung und soziale Angelegenheiten“ vom 20.04.2005 mit 345 zu 264 Stimmen bei 43 Enthaltungen angenommen.

Nach dem Bericht vom 20.04.2005 soll insbesondere die gesamte Bereitschaftsdienstzeit als Arbeitszeit gelten. Die inaktiven Bereitschaftsdienstzeiten können per Gesetz oder Tarifvertrag gesondert auf die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit anrechenbar sein. Des Weiteren soll die Opt-out-Regelung 36 Monate nach Inkrafttreten der geänderten Arbeitszeitrichtlinie gestrichen werden.

Das Ergebnis der ersten Lesung des Europäischen Parlamentes ist aus Sicht der DKG negativ zu beurteilen. Im Gegensatz zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission wird die Haltung des Europäischen Parlamentes den besonderen Anforderungen der Krankenhäuser – insbesondere bei den Bereitschaftsdiensten – nicht gerecht. Der zuständige EU-Kommissar, Vladimir Spidla, hat sich bereits dahingehend geäußert, dass die Kommission nicht einverstanden ist mit dem Vorschlag des Parlamentes, die Opt-out-Regelung auslaufen zu lassen.

Der Europäische Rat wird sich am 02./03.06.2005 mit der Arbeitszeitrichtlinie und der Entscheidung des Europäischen Parlamentes befassen. Angesichts der bislang bekannten unterschiedlichen Positionen ist mit einer raschen Einigung über die Novellierung der Arbeitszeitrichtlinie nicht zu rechnen.

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