Vogelgrippe: Angst vor Vogelgrippe: Hühner müssen rein

Freilandeier kommen vorübergehend aus dem Stall. Zusätzlich dazu müssen alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Geflügel halten, bei der Bezirkshauptmannschaft registriert werden.

Quelle: kullmbach
Quelle: kullmbach

(pte/he.vt) Wien  – Umfassende Maßnahmen gegen die Geflügelpest ergreift nun auch die österreichische Regierung. Das Gesundheitsministerium http://www.
gesundheitsministerium.at
hat ab 22. Oktober ein Verbot für die Freilandhaltung von Geflügel erlassen. Dieses ist vorübergehend bis 15. Dezember befristet. Zusätzlich dazu müssen alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Geflügel halten, bei der Bezirkshauptmannschaft registriert werden.

Für private Vogelhalter gilt ab sofort das Gebot den Kontakt zu Wildgeflügel zu verhindern. Als Haustiere gehaltene Vögel müssen in geschlossenen Räumen gehalten werden. Zudem sind Verkaufsmärkte bei denen lebendes Geflügel gehandelt, ausgestellt oder getauscht wird, untersagt. Außerdem besteht ab sofort eine Meldepflicht von toten Wildvögeln bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.

„Die vorübergehende Haltung von Geflügel in geschlossenen Räumen ist im Sinne des Gesundheitsschutzes eine notwendige Maßnahme,“ erklärt der Sprecher für Lebensmittelsicherheit und Konsumentenschutz der Grünen, Wolfgang Pirklhuber im pressetext-Interview. Pirklhuber fordert auch noch weitere begleitende Maßnahmen wie zusätzliche Hygienemaßnahmen auf den Betrieben, einen ausreichenden Importschutz sowie ein umfassendes Monitoring. „In Zukunft sollte als Vorsorgemaßnahme für Geflügelbetriebe ein verpflichtender Geflügelgesundheitsdienst eingerichtet werden,“ so Pirklhuber. Die Grünen haben an das Gesundheitsministerium eine Anfrage betreffend der Krisenintervention gestellt.

Auch die Anbieter von Freilandeiern wie Toni Hubmann, Geschäftsführer von Tonis Freilandeiern http://www.tonis.at, sehen die befristete Einstallung von Hühnern als Vorsorgemaßnahme im Sinne der Konsumenten. „Das Auslaufverbot bietet die größtmögliche Sicherheit und ist daher sinnvoll“, erklärt Hubmann auf Anfrage von pressetext. „Da die Behörde nicht prüfen kann, wo Zugvögel tatsächlich fliegen, wurde das Verbot im gesamten Bundesgebiet erlassen“, erklärt der Experte, dessen Betriebe das Auslaufverbot sofort umsetzt. Die Konsumenten werden auf der Verpackung darüber informiert. Hubmann betont, dass seine Betriebe auf größtmögliche Hygiene und hohe Standards setzen. „Die Eier sind kontrolliert Salmonellenfrei und die Hennen werden unter optimalen hygienischen Bedingungen ohne Gentechnikeinsatz und Medikamenten im Futter aufgezogen“, erklärt Hubmann abschließend.

In Deutschland ist das Freilandhaltungsverbot von Geflügel bereits seit gestern, Dienstag, in Kraft. Über die Eindämmung der Vogelgrippe berät die EU bereits seit August ( Damals wurde nach ersten groben Schätzungen errechnet, dass die Vogelgrippe acht bis 12 Mrd. Dollar Schäden in Asien verursacht hat. Die Niederlande hatten damals bereits verordnet, dass Geflügel ausnahmslos in geschlossenen Räumen gehalten werden darf. 2003 kostete eine Vogelgrippeepidemie der niederländischen Wirtschaft mehr als 150 Mio. Euro, 30 Mio. Tiere mussten geschlachtet werden.