Tierarzneimittel-Rückstände in Lebensmitteln weiter auf niedrigem Niveau

Jahresbericht 2004 zum Nationalen Rückstandskontrollplan vorgestellt

Rund 0,2 Prozent der untersuchten Lebensmittelproben tierischer Herkunft wie Fleisch, Milch, Eier und Honig wie auch Proben aus lebenden Tieren wiesen im Jahr 2004 Rückstandsgehalte oberhalb der gesetzlichen Normen auf. Dies ist das Ergebnis des Jahresberichts 2004 zum Nationalen Rückstandskontrollplan, den das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aus den Daten der Bundesländer für die Berichterstattung an die Europäische Kommission zusammengestellt hat.

Im Jahr 2004 wurden in Deutschland 351.234 Untersuchungen an 46.315 Tieren oder tierischen Erzeugnissen durchgeführt. Insgesamt wurde auf 540 Stoffe geprüft. Darüber hinaus wurden über 230.000 Tiere mittels eines Schnelltests auf antibakteriell wirksame Stoffe untersucht.

Hormonell wirksame Stoffe

Der illegale Einsatz von Hormonen zur Erhöhung des Mastgewichts und zur Leistungssteigerung bei Lebensmittel liefernden Tieren konnte auch 2004 von den Untersuchungsämtern der Bundesländer nicht nachgewiesen werden.

Tierarzneimittel-Rückstände
Rückstände von antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln (Antibiotika) überschritten in 30 der 12.630 untersuchten Proben (0,24 Prozent) die gesetzlich festgelegten Höchstmengen. Bei den mittels Dreiplatten-Schnelltest auf diese Stoffgruppe untersuchten Proben waren 0,2 Prozent (397 von 230.043 Proben) positiv. Das seit 1994 in der Tierhaltung verbotene Antibiotikum Chloramphenicol wurde bei fünf Rindern, einem Schwein und zwei Hennen nachgewiesen. Insgesamt wurden 7.673 Proben auf das Vorhandensein von Chloramphenicol untersucht.

Lasalocid wurde in sechs von 226 Eierproben (2,7 Prozent) nachgewiesen. Lasalocid-Natrium ist ein gegen Darmparasiten gerichteter Wirkstoff, der als Futtermittelzusatzstoff für Mastgeflügel, Junghennen und Truthühner zugelassen ist. Bei Legehennen darf der Stoff jedoch nicht eingesetzt werden. Wahrscheinliche Ursache ist die Verschleppung von Wirkstoffresten bei der Herstellung von Futtermitteln. Eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers durch den Verzehr von mit Lasalocid belasteten Hühnereiern konnte das Bundesinstitut für Risikobewertung nicht erkennen.

Diclazuril, ebenfalls ein gegen Darmparasiten des Huhns gerichteter Stoff, wurde in fünf von 52 (9,6 Prozent) untersuchten Eierproben nachgewiesen. Außerdem wurden 4.323 Proben im Hinblick auf das entzündungshemmende Mittel Phenylbutazon untersucht. Bei drei Rindern und einem Schwein wurden die Kontrollbehörden fündig.

Schwermetalle und chlororganische Verbindungen

Neben Rückständen von Tierarzneimitteln wird im Rahmen des Rückstandskontrollplans auch die Belastung von lebenden Tieren und Lebensmitteln tierischer Herkunft mit Umwelt-kontaminanten wie Schwermetallen und chlororganische Verbindungen geprüft. In Wildschweinproben wurden in vier von 97 Proben DDT, Lindan, gamma-HCH, beta-HCH bzw. verschiedene PCB-Kongenere gefunden, deren Konzentration über der gesetzlichen Höchstmenge lag.

Erhöhte Cadmiumgehalte wurden bei Schafen festgestellt. Von 27 untersuchten Schafproben überschritten drei (11 Prozent) die Höchstmenge. Bei den 361 untersuchten Rinderproben wiesen drei (0,8 Prozent) der Proben einen Cadmiumgehalt oberhalb der Höchstmenge auf.

Bei 3,8 Prozent der untersuchten Forellen wurde Malachitgrün festgestellt. Malachitgrün ist ein Farbstoff und Desinfektionsmittel, dessen Anwendung in Aquakulturen verboten ist, die der Lebensmittelgewinnung dienen.

158 Proben von Eiern wurden im Rahmen des Rückstandskontrollplanes 2004 auf Dioxine untersucht. Keine der Proben wurde beanstandet.

Hintergrundinformationen

Die Beanstandung von Lebensmitteln, die unerlaubte Rückstände pharmakologisch wirksa-mer Stoffe enthalten, erfolgt nach dem Fleischhygiene-, dem Geflügelfleischhygiene- und dem Lebensmittelrecht. Für die Kontrollen sind die Bundesländer verantwortlich. Die Lebensmittel- und Veterinärüberwachung überprüft vor Ort im Schlachthof, in landwirtschaftlichen Betrieben, im Tierbestand und kontrolliert auch die betrieblichen Aufzeichnungen. Auch von Futter und Wasser können Proben genommen werden. Der Nachweis verbotener Stoffe führt im Regelfall zur Sperrung des Betriebes bzw. dazu, dass Tiere nicht mehr transportiert oder an andere Betriebe abgegeben werden dürfen. Betriebe, die gegen das beste-hende Recht verstoßen haben, stehen für einen bestimmten Zeitraum unter verstärkter Kon-trolle. Je nach Schwere des Verstoßes werden Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Der Nationale Rückstandskontrollplan ist ein EU-weit nach einheitlichen Maßstäben durch-geführtes Programm zur Untersuchung von Lebensmittel liefernden Tieren und tierischen Erzeugnissen. In Deutschland legt das BVL zusammen mit den Bundesländern den Plan fest, sammelt die Ergebnisse, wertet diese aus und übermittelt die Ergebnisse an die EU-Kommission.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernäh-rung und Landwirtschaft. Mit der Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen trägt das BVL eine große Verantwortung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL Managementaufgaben und unterstützt die Bundesländer beim einheitlichen Vollzug der Überwachung. Im BVL engagieren sich rund 400 Mitarbeiter für sichere Lebensmittel und einen umfassenden Verbraucherschutz.