Europäisches Chemikalienrecht REACH am Prüfstand

Experten sondieren 3.000 Abänderungsvorschläge

(pte/Brüssel/Wien/Berlin) – Das gemeinsame europäische Chemikalienrecht REACH steht derzeit auf dem Prüfstand der EU-Experten. Etwa 3.000 Abänderungsvorschläge müssen behandelt werden. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) http://www.bfr.bund.de fordert zum Beispiel, dass das Regelwerk verbrauchergerecht werden muss. Der Fachverband der chemischen Industrie Österreich will, dass eine zentrale Chemikalienagentur sowie eine risikoorientierte Bewertung, die sich nach Expositionskategorien richtet, im Regelwerk Eintrag findet.

„REACH wird das Niveau der Verbrauchersicherheit von Chemikalien und Produkten auch in Deutschland für die nächsten 20 Jahre maßgeblich prägen“, sagte BfR-Präsident Andreas Hensel. Der Experte geht davon aus, dass all jene Punkte, die in dem Verordnungsentwurf nicht verankert sind, auch in den nächsten Jahren keine Berücksichtigung finden werden. Das BfR fordert daher den Verbraucherschutz in REACH noch vor der Lesung des Entwurfs im Europäischen Parlament, im Oktober 2005, spürbar zu verbessern. Kernpunkte der Forderungen sind unter anderem eine erweiterte Bewertung verbrauchernaher Chemieprodukte, die Verpflichtung, versuchstierfreie Testmethoden und Prüfstrategien vorrangig einzusetzen, sowie eine deutliche Verbesserung der Verbraucherinformation.

Einer der drei kritischen Themenbereiche beschäftigte sich mit Fragen der Bewertung von Chemikalien: Anders als Hersteller und Verarbeiter von Chemikalien kommt der Verbraucher mit Stoffen über eine Vielzahl von Produkten und Gegenständen des täglichen Gebrauchs in Kontakt. Das Institut fordert für alle Chemikalien, die in verbrauchernahen Produkten verwendet werden, unabhängig von der Produktionsmenge, einen Mindestdatensatz für die Bewertung möglicher gesundheitlicher Risiken. Vorrangig sollten dabei Informationen zu krebserzeugenden, das Erbgut sowie die Fruchtbarkeit schädigenden Eigenschaften bereitgestellt werden. Neben Angaben zur Gefährlichkeit eines Stoffes werden für die Bewertung des gesundheitlichen Risikos Daten zur Exposition des Verbrauchers gegenüber Chemikalien benötigt. Bewertungen des BfR haben gezeigt, dass beim Umgang mit Produkten der Kontakt mit dem Stoff typischerweise nicht nur kurzfristig, sondern die Belastung längeranhaltend ist. Die Stoffe erreichen ihn zusätzlich über die Luft, das Wasser oder die Nahrung, da sie bei Produktion und Weiterverarbeitung in die Umwelt freigesetzt werden. Beide Expositionsarten addieren sich und müssen bei der Bewertung des Risikos berücksichtigt werden.

„Der Fachverband der chemischen Wirtschaft Österreichs FCIÖ fordert unter anderem eine risikoorientierte Bewertung an Hand von Expositionskategorien und hat hierzu in enger Zusammenarbeit mit dem Wirtschafts- und dem Umweltministerium eine österreichische Position entwickelt und in die politische Diskussion eingebracht“, führt FCIÖ-Geschäftsführer Wolfgang Eickhoff, http://www.fcio.at im Gespräch mit pressetext aus. „Eine Prüfung nach Expositionskategorien dient auch dazu, den Standort zu sichern“, erklärt der Fachmann. Klein- und Mittelbetriebe, die kleinvolumige Stoffe wie Lacke herstellen, können sich vielfach die Prüfungen von einzelnen Bestandteilen nicht leisten. Daher will der FCIÖ eine Prüfung nach den Kriterien der Exposition.