Privatisierung: Proteste gegen die Privatisierung von Unikliniken

Der Plan, die Uni-Kliniken Marburg und Gießen zu privatisieren gestaltet sich schwieriger. Offene Fragen seien nicht geklärt.

(he)- Der Plan der hessischen Landesregierung, die Universitätskliniken Marburg und Gießen zusammenzulegen und 2006 an einen privaten Investor zu veräußern, rief Proteste seitens der Gewerkschaften und auch der FDP hervor. So müssen die Intressenten, Asklepios, Rhön-Klinikum und Helios abwarten, was die künftige Entwicklung mit sich bringt.

Die seit Jahren vollzogene Praxis, die Kommunen dadurch finanziell zu entlasten, indem immer mehr Krankenhäuser an private Träger verkauft werden, weil öffentlichen Träger ihren Verpflichtungen bezüglich baulicher Investitionen, die Erfüllung der Pensionslasten und den Ausgleich von Verlusten fehlt,  machte bisher bei Universitätskliniken eine Ausnahme.


Dabei wäre es gerade bei Unikliniken und deren durch die Vereinheitlichung der Vergütungssätze bedingten Personalkosten dringend angebracht.  Mit Marburg und  Gießen treten zudem zwei Uni-Kliniken in Wettbewerb, die örtlich nah beieinander liegen und einen Investitionsbedarf in Höhe von geschätzten 200 Millionen Euro veranschlagen.


Das defizitäre Gießener Klinikum soll, einem Plan der CDU nach, mit dem Marburger Klinikum in einem Träger öffentlichen Rechts umgewandelt und anschließend an einen privaten Investor veräußert werden.


Vorteile für einen privaten Investor würden sich nur daraus ergeben, dass ihm dadurch auch die Pforte zu einer qualitativ hoch ansprungsvollen Medizin eröffnet würde. 600 Millionen Euro Umsatz von Marburg und Gießen sollen 1,4 Mrd. Euro Umsatz des Rhön-Klinikums entgegenstehen, das sich aus 31 Einrichtungen zusammensetzt.


Während die Bundesärztekammer, die Gewerkschaften und die hessische SPD durch eine mögliche Privatisierung Nachteile für Mitarbeiter und Patienten sehen, kritisiert die FDP, dass im Gesetzesentwurf der CDU die von der Verfassung garantierte Freiheit in Forschung und Lehre nicht abgesichert sei. Des Weiteren seien kartellrechtliche Aspekte, Fragen von Pensionsforderungen und mögliche Rückforderungen von Fördermitteln nicht geklärt.