Ulla Schmidt erwirkt im Beförderungsstereit einstweilige Verfügung gegen die Bildzeitung

Gericht untersagt „Bild“, Beförderungen im Gesundheitsministerium in Zusammenhang mit Neuwahlen zu stellen

Das Landgericht Hamburg hat der Zeitung per einstweiliger Verfügung untersagt zu behaupten, daß die Entscheidung, 127 Mitarbeiter zu befördern, mit Blick auf die Neuwahlen getroffen worden sei.

Des Weiteren darf Bild auch nicht schreiben, dass der Personalrat „Alarm geschlagen“ habe. Gleichzeitig versucht Ministerin Ulla Schmidt durch eine Prüfung durch den Bundesgerichtshof beweisen zu lassen, dass die Beförderungen alles mit rechten Dingen zugeht.

Die „Bild“-Zeitung zeigte sich sich kampfeslustig und machte die Geschichte gestern erneut zum Aufmacher. Die Aussage „Massen-Beförderung bei Rot-Grün“ und der Hinweis „104 Tage vor der Wahl“ sind dabei zwar optisch getrennt, allerdings durch die wertende Oberzeile „Schamlos!“ inhaltlich verbunden.

Auf juristischer Ebene wird geklärt werden müssen, ob dieses ausreicht, um von der Springer AG das von dem vom Landgericht Hamburg angedrohten Ordnungsgeld in Höhe von 250 000 Euro einzufordern.

Der Auseinandersetzung zwischen der Bildzeitung und Bundesregierung liegt eine  Organisationsreform im Gesundheitsministerium zugrunde. Nach der Fusion mit dem Sozialministerium Ende 2002 waren dort einheitliche Beurteilungsrichtlinien erarbeitet worden, die jetzt greifen. Demzufolge sollen 127 Mitarbeiter im Schmidt-Ministerium befördert oder höher gruppiert werden. Dabei handele es sich ausschließlich um Beschäftigte, die keine politische Position innehaben, so Ministerium-Sprecher Vater.

Dass die Beförderungen trotz Neuwahlen durchgezogen werden, begründet das Ministerium damit, dass „jede politische Leitung darauf angewiesen sein (wird), zu Beginn einer neuen Legislaturperiode auf leistungsfähige Strukturen zurückgreifen zu können, um mit einem organisatorisch gestärkten Ministerium die Reform der sozialen Sicherungssysteme weiter vorantreiben zu können“.

Die Orga-Reform dulde keinen Aufschub. Das sieht der Personalrat anders. In einem Brief an die Ministeriumsspitze hatte er gefordert, die „anstehenden Organisationsentscheidungen“ bis zur Wahl aufzuschieben.