Mindestmengenregelung sollen Gesundheitsversogung verändern.

Die Einführung der Mindestmengen in deutschen Kliniken könnte die Gesundheitsversorgung in Deutschland nachhaltig verändern. Ziel ist es, dadurch die Behandlung der Patienten langfristig zu verbessern. Doch noch ist unklar, wie die Mindestmengenregelung am besten umgesetzt werden kann. Um diese aktuelle Diskussion in den Brennpunkt der Öffentlichkeit zu rücken, lädt der

Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 24. Januar 2005 zu einem Symposium ein. Unter dem Motto „Mindestmengen in Deutschland: Quo vadis?“ referieren zehn Experten über Chancen und Risiken des Einsatzes von Mindestmengen und stellen sich anschließend der Diskussion.
Wissenschaftliche Untersuchungen der letzten 25 Jahre belegen, dass der Erfolg einer Behandlung auch davon abhängt, wie häufig eine Klinik diesen medizinischen Eingriff durchführt. Besonders deutlich ist der Zusammenhang zwischen Fallzahl und Ergebnisqualität bei großen Operationen und der Behandlung Schwerkranker. Wissenschaftler in den USA stellten beispielsweise fest, dass in Kliniken, die jährlich nur eine geringe Anzahl von Pankreasresektionen (Entfernung der Bauchspeicheldrüse) durchführen, durchschnittlich 163 von 1000 Patienten während des Krankenhausaufenthalts verstarben. In einer Klinik mit hohen Fallzahlen starben dagegen nur 38 von 1000 Patienten.

Diese und weitere Ergebnisse der evidenzbasierten Medizin führten dazu, dass im Auftrag des Gesetzgebers im Dezember 2003 ein Mindestmengenkatalog für fünf medizinische Verfahren vorgelegt wurde (Entfernung der Speiseröhre, der Bauchspeicheldrüse sowie Leber- Nieren und Stammzelltransplantationen). Kliniken, welche die erforderlichen Mindestmengen nicht erreichen, dürfen seither die entsprechenden Leistungen nicht mehr erbringen.

Kritiker der Einführung einer Mindestmengenregelung argumentieren, dass durch die willkürliche Festlegung von Schwellenwerten kleinere Kliniken von der Versorgung ausgeschlossen werden. Dadurch wäre eine flächendeckende, wohnortnahe Behandlung gefährdet.

Der VUD sieht in der neuen Regelung jedoch ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Patientensicherheit und drängt dazu, den Mindestmengenkatalog noch weiter auszuweiten und an den heutigen wissenschaftlichen Kenntnisstand anzupassen. „Mit der jetzt vorliegenden Mindestmengenvereinbarung wird der Gesetzgeber sein Ziel der Verbesserung des Versorgungsniveaus in Deutschland mit Sicherheit nicht erreichen. Der Grund dafür liegt in den zu niedrig gewählten Schwellenwerten und in zwei Ausnahmetatbeständen, die zusammen genommen fast jeder Klinik die Möglichkeit eröffnen dürfte, den zur Abrechnung mit den Krankenkassen erforderlichen Schwellenwert zu erreichen“, schreiben in einer Stellungnahme des VUDs die Vorsitzenden Rüdiger Strehl, Kaufmännischer Direktor des Universitätsklinikums Tübingen, und Prof. Dr. Rüdiger Siewert, Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums rechts der Isar der TU München.

Wie kann über Mindestmengen die Versorgung der Patienten verbessert werden? Für welche Verfahren sollten Mindestmengen festgelegt werden? Welche Auswirkungen haben solche Regelungen auf die Versorgung der Bevölkerung und die Struktur der Kliniken? Und welche Erfahrungen haben die USA mit Mindestmengen gemacht?
Auf diese Fragen möchte der VUD auf dem Symposium eingehen und eine Überblick über den aktuellen und internationalen Diskussionsstand geben. Journalisten sind dazu herzlich eingeladen und haben die Möglichkeit, Experten aus Klinik, Gesundheitsökonomie und Politik zu befragen.

Das Symposium findet am 24. Januar 2005 von 10.00-16.00 Uhr im European Surgical Insitute (ESI), Hummelsbütteler Steindamm 71 in Norderstedt statt. Das Programm, die Liste der Referenten und ein Anmeldungsformular schicken wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

Ansprechpartner für nähere Informationen:

VUD – Verband der Universitätsklinika Deutschlands

Rüdiger Strehl, Vorstandsvorsitzender des VUD
und Kaufmännischer Direktor des Universitätsklinikums Tübingen
Tel. 0 70 71/29 8 20 05 – Fax 0 70 71/29 39 66

Prof. Jörg Rüdiger Siewert, Stv. Vorstandsvorsitzender des VUD
und Ärztlicher Direktor am Klinikum rechts der Isar, München
Tel. 0 89 / 41 40-21 20, Fax 089 / 41 40-48 70

Weitere Informationen:
http://www.uniklinika.de – Verband der Universitätsklinika Deutschlands